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Eilverordnung zum Verbot von Neonicotinoiden

Quelle: agrarheute.de, Politik national, 22.07.2015 (Auszüge)

Neonicotinoide als Beize: Ab 22.07.2015 gilt die Eilverordnung

Ab sofort ist in Deutschland die Aussaat und der Handel von Saatgut, dass mit bestimmten Neonicotinoiden behandelt wurde, verboten.

Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln bestimmter Neonicotinoide behandelt wurde, darf in Deutschland ab sofort weder gehandelt, noch gesät werden. Eine entsprechende Eilverordnung hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gestern unterzeichnet.

Die Beizung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums bei Wintergetreide ohnehin bereits untersagt. Durch die Verordnung ist jetzt auch der Import von entsprechendem Saatgut verboten.

Wie agrarheute.com auf Anfrage vom Bundeslandwirtschaftsministerium erfahren hat, betrifft die Eilverordnung Saatgut, das mit den Neonicotinoiden
  • Clothianidin,
  • Imidacloprid und
  • Thiamethoxam

behandelt wurde. Wer bereits entsprechendes Saatgut besitzt, kann es an Händler oder Saatguterzeuger zur Entsorgung abgeben.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechendes Saatgut einführt oder in den Verkehr bringt, begeht nach Informationen des Landwirtschaftsministeriums eine Ordnungswidrigkeit.

HIntergrund: EU verbietet Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam

Hintergrund ist das seit 2013 in der EU gültige Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das Moratorium ist auf zwei Jahre befristet und wurde zum vorbeugenden Bienenschutz erlassen. Zuvor hatten Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risiken für Bienen identifiziert, die von den drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen.

Die betroffenen Firmen haben dagegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage eingereicht. 

Schmidt will ‚millionenfachen Bienentod‘ verhindern

Landwirtschaftsminister Schmidt will durch die Eilverordnung „millionenfachen Bienentot“ verhindern: „Mit der Verordnung schützen wir die Bienen vor insektizidhaltigem Staub. Das nützt sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.“