Quelle: agrarheute.de, Politik national, 22.07.2015 (Auszüge)
Neonicotinoide als Beize: Ab 22.07.2015 gilt die Eilverordnung
Ab sofort ist in Deutschland die Aussaat und der Handel von Saatgut, dass mit bestimmten Neonicotinoiden behandelt wurde, verboten.
Die Beizung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland nach Angaben des Ministeriums bei Wintergetreide ohnehin bereits untersagt. Durch die Verordnung ist jetzt auch der Import von entsprechendem Saatgut verboten.
- Clothianidin,
- Imidacloprid und
- Thiamethoxam
behandelt wurde. Wer bereits entsprechendes Saatgut besitzt, kann es an Händler oder Saatguterzeuger zur Entsorgung abgeben.
HIntergrund: EU verbietet Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam
Hintergrund ist das seit 2013 in der EU gültige Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Das Moratorium ist auf zwei Jahre befristet und wurde zum vorbeugenden Bienenschutz erlassen. Zuvor hatten Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Risiken für Bienen identifiziert, die von den drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen.