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Petition des Deutschen Berufsimkerbundes zur Volldeklaration von Honig

Volldeklaration bedeutet, dass die Herkunft des Honigs mit den entsprechenden Prozentanteilen auf dem Honigglas angegeben werden soll. D.h. es steht dann nicht mehr nur „Honig aus EU- und nicht EU-Ländern“ auf dem Glas, sondern es wird klar benannt, woher dieser Honig kommt.
Nachfolgend die aktuelle ePetition des Deutschen Berufsimkerbundes (DBIB) zur konsequenten Umsetzung der Volldeklaration.
Quellen: https://berufsimker.de/wichtig-bitte-unterzeichnen-petition-164191-beim-deutschen-bundestag/ und Mail des DBIB, weitergeleitet an die Imkervereine durch den LVWI.


Deutscher Berufsimkerbund (DBIB, https://berufsimker.de/)

Mit dieser Petition beim Deutschen Bundestag fordern wir die Volldeklaration aller in Deutschland verkauften Honige.

Zur Petition 164191 gelangen Sie über diesen Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_02/_26/Petition_164191.html

Um in die Mitzeichnerliste aufgenommen zu werden, müssen Sie sich auf dem Portal des Petitionsausschusses registrieren. In der Mitzeichnerliste werden Sie ohne Namen, nur mit Mitzeichner-Nummer aufgeführt, wenn Sie beim Mitzeichnen keine andere Option auswählen.

Begründung für die Forderung in der Petition 164191

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimker Bund e.V. will die Volldeklaration der Honigherkunft erreichen, um möglichen Missbrauch v.a. beim Import von Honig zu  erschweren. Die im Januar 2024 vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Honigdeklaration (auch „Frühstücksrichtlinie genannt“) lässt Spielraum für Abweichungen in den einzelnen Eu-Ländern zu. National müssen wir darum jetzt nachschärfen!
Laut der Neufassung der EU-Honigdeklaration müssen zwar die Herkunftsländer bei Honigmischungen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil mit der jeweils entsprechenden Prozentangabe deutlich erkennbar aufs Etikett der Honiggläser, jedoch gilt diese neue Verpflichtung zur Mengenangabe nur für die vier Hauptanteile über 50 Prozent.
Für den Restanteil können die EU-Einzelstaaten durch nationale Regelungen selbst entscheiden, ob sie auf die Prozentangaben verzichten oder sie gesetzlich vorschreiben wollen.
Der DBIB fordert darum mit dieser Petition den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dazu auf, sich für eine vollständige prozentuale Angabe aller Mischungsanteile des in Deutschland in den Handel gebrachten Honigs einzusetzen.