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DNA-Analysen des Berufsimkerbundes erkennen gepanschten Honig

Um es gleich zu Beginn sonnenklar zu sagen:
Bei uns kommt garantiert nur der Honig unserer eigenen Honigbienen ins Glas!

Preiswert? – Kosten sind nicht alleine entscheidend.

Imker in Deutschland haben im Preiswettbewerb mit Importhonig keine Chance zu punkten. Das ist aufgrund der Investitions-, Material- und Energiekosten, sowie vieler weiterer Faktoren ein totes Rennen. Als Hobbyimker kann das trotzdem in Ordnung sein,da man eben nicht von der Imkerei leben muss. Für Berufsimker wird es aber immer schwieriger, wirtschaftlich zu überleben.

Der Preis für das Glas Honig ist aber vielleicht auch nicht der entscheidende Faktor. Wichtig ist, dass das Produkt „preiswert“ ist. Preiswert in dem Sinn, dass es seinen Preis wert ist. Wir legen zum Beispiel großen Wert darauf, dass es unseren Bienen gut geht und dass wir mit regionalem Fokus ein maximal gutes Produkt anbieten können. Qualität ist uns wichtiger als Quantität.

Gepanschter Honig? – Belege durch DNA-Analysen.

Was schon länger vermutet wird, scheint sich inzwischen neben der Kostensituation zum zweiten Problem ausgewachsen zu haben. Die gezielte Manipulation von Honig. Offenbar geht es nicht mehr nur darum, dass manchen Billighonigen etwas Zuckersirup beigemischt wurde, um die Menge zu strecken. Es gibt inzwischen Belege dafür, dass Honig im Großen Stil gefälscht wird. Diese „Honige“ sind so gut gefälscht, dass die üblichen Kontrollen der Zuckerprofile sie nicht eindeutig erkennen können.

Diesem Thema hat sich der Berufsimkerbund angenommen und über aufwändige DNA-Analysen belegen können, dass ein großer Teil der billigen Importhonige offenbar künstlich und industriell erzeugt wurden. In der aktuellen Stichprobe sind 80% der Honige mindestens gestreckt oder komplett gefälscht.

Hier geht es zur Pressemitteilung des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes:

Berufsimker machen eigene Analyse

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und der Europäische Berufsimkerbund (EPBA) haben Proben von Honigen aus deutschen Supermärkten in Estland untersuchen lassen. Das Ergebnis einer neuen DNA-Analyse schockiert: 25 von 30 Honigen waren gestreckt. Ein Fernsehteam hat die Berufsimker begleitet und wird die Dokumentation in Kürze ausstrahlen.

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Petition des Deutschen Berufsimkerbundes zur Volldeklaration von Honig

Volldeklaration bedeutet, dass die Herkunft des Honigs mit den entsprechenden Prozentanteilen auf dem Honigglas angegeben werden soll. D.h. es steht dann nicht mehr nur „Honig aus EU- und nicht EU-Ländern“ auf dem Glas, sondern es wird klar benannt, woher dieser Honig kommt.
Nachfolgend die aktuelle ePetition des Deutschen Berufsimkerbundes (DBIB) zur konsequenten Umsetzung der Volldeklaration.
Quellen: https://berufsimker.de/wichtig-bitte-unterzeichnen-petition-164191-beim-deutschen-bundestag/ und Mail des DBIB, weitergeleitet an die Imkervereine durch den LVWI.


Deutscher Berufsimkerbund (DBIB, https://berufsimker.de/)

Mit dieser Petition beim Deutschen Bundestag fordern wir die Volldeklaration aller in Deutschland verkauften Honige.

Zur Petition 164191 gelangen Sie über diesen Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_02/_26/Petition_164191.html

Um in die Mitzeichnerliste aufgenommen zu werden, müssen Sie sich auf dem Portal des Petitionsausschusses registrieren. In der Mitzeichnerliste werden Sie ohne Namen, nur mit Mitzeichner-Nummer aufgeführt, wenn Sie beim Mitzeichnen keine andere Option auswählen.

Begründung für die Forderung in der Petition 164191

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimker Bund e.V. will die Volldeklaration der Honigherkunft erreichen, um möglichen Missbrauch v.a. beim Import von Honig zu  erschweren. Die im Januar 2024 vom EU-Parlament verabschiedete Neufassung der Honigdeklaration (auch „Frühstücksrichtlinie genannt“) lässt Spielraum für Abweichungen in den einzelnen Eu-Ländern zu. National müssen wir darum jetzt nachschärfen!
Laut der Neufassung der EU-Honigdeklaration müssen zwar die Herkunftsländer bei Honigmischungen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil mit der jeweils entsprechenden Prozentangabe deutlich erkennbar aufs Etikett der Honiggläser, jedoch gilt diese neue Verpflichtung zur Mengenangabe nur für die vier Hauptanteile über 50 Prozent.
Für den Restanteil können die EU-Einzelstaaten durch nationale Regelungen selbst entscheiden, ob sie auf die Prozentangaben verzichten oder sie gesetzlich vorschreiben wollen.
Der DBIB fordert darum mit dieser Petition den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, dazu auf, sich für eine vollständige prozentuale Angabe aller Mischungsanteile des in Deutschland in den Handel gebrachten Honigs einzusetzen.