Nachdem schon beim ersten Etikett im Mai meine Bienenhäuser wie gewünscht bereits als Marke verstanden wurden, scheint dieser Ansatz gut zu funktionieren. Es bleibt also bei diesem Design und die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen die Bezeichnung „Sommerhonig“ und den Zusatz zur Lagerung. ADIZ hat in der letzten Ausgaben empfohlen, diesen Zusatz auf den Honigetiketten zu führen, da es durch falsche Lagerung bekanntermaßen zu Qualitätseinbußen kommen kann.
Notwendige Angaben:
- Verkehrsbezeichnung = Honig
- Name und Anschrift des Imkers oder Abfüllers
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Füllmenge = Gewicht
- Ursprungsland, in dem die Bienen standen, als sie den Honig produziert haben
- Los-Nummer. Die Los-Nummer kann entfallen, wenn das MHD taggenau angegeben wird
- Hinweis Lagerung kühl und trocken
Für Honig wird die neue Lebensmittelinformationsverordnung EG (VO) 1169/2011 (LMIV) zwar erst ab dem 13.12.2014 rechtskräftig, aber es schadet nicht, diese Regelung schon mal zu beachten.